Sie besitzen ein (Bau-)Grundstück in Deutschland, welches Sie zum Kauf anbieten möchten? Wir kaufen Grundstücke oder Teilgrundstücke ab einer Fläche von 400 Quadratmetern. Dabei ist es egal, ob Ihr Grundstück bebaut oder unbebaut ist, ob es sich um Ackerland, Gewerbegebiet, Bauerwartungsland oder bereits umgewidmetes Bauland handelt und auch, ob das Grundstück erschlossen ist oder nicht. Kontaktieren Sie uns einfach und wir entscheiden im gemeinsamen Beratungsgespräch, ob wir Interesse an Ihrem Grundstück haben.
Unser Ankaufsgebiet erstreckt sich auf den Norden und das Zentrum Deutschlands und umfasst folgende Bundesländer und Stadtstaaten: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Nordrein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Sollten Sie ein Grundstück in diesen Regionen besitzen und gleichzeitig ein Verkaufsinteresse haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme findet ein persönliches Beratungsgespräch – wahlweise bei einem unserer Vertriebspartner, bei Ihnen zuhause oder online via Videokonferenz – statt. Dabei besprechen wir den Verkaufsprozess und stehen Ihnen für offene Fragen zur Verfügung.
Auf Basis einiger weniger Daten, wie Grundstücksgröße, Baujahr, Postleitzahl oder Allgemeinzustand, nehmen wir eine erste Schätzung des Grundstückswertes vor. Konkretisiert kann diese erst werden, wenn wir das Grundstück persönlich besichtigt haben.
Wenn nach den Vorgesprächen beide Seiten Interesse am Verkauf bzw. Kauf des Grundstückes haben, kommt es zum Besichtigungstermin. Eine Besichtigung ist deshalb so wichtig, weil jedes Grundstück individuell ist und sowohl über positive als auch negative Merkmale verfügt. Die Besichtigung dient somit dazu, einen umfassenden Eindruck vom Grundstück zu bekommen.
Nach der Besichtigung können wir einen endgültigen Kaufpreis definieren und ein konkretes Angebot legen. Nehmen Sie sich anschließend genügend Zeit, um diese wichtige Entscheidung zu treffen und kontaktieren Sie uns gerne, sollten noch offene Fragen zum Verkaufsprozess auftreten.
Wir kümmern uns um den Entwurf des Kaufvertrages und einen Termin beim Notar. Nach Unterzeichnung des Vertrages wird die Beurkundung durch den Notar vorgenommen und der Kaufvertrag rechtskräftig. Grundbucheintragungen, Löschungen von Grundschulden und die Anzeige beim Finanzamt werden durch den Notar durchgeführt.
Die Bezahlung des Kaufpreises wird im Kaufvertrag geregelt. In der Regel erhalten Sie 4 Wochen nach Grundbucheintragung den vollständigen Kaufpreis ausbezahlt. In Ausnahmefällen können auch Anzahlungen oder individuelle Zahlungspläne definiert und vertraglich vereinbart werden.
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